Diese drei Begriffe (und noch einige mehr) liest man seit Beginn der Corona-Pandemie immer öfter in Stellenangeboten. Aber was bedeuten sie genau und gibt es wesentliche Unterschiede?
Aber was vielen Bewerbern nicht bekannt ist: Arbeitsrechtlich haben alle drei Bezeichnungen keinerlei Bedeutung! Das deutsche Arbeitsrecht kennt nur die Telearbeit. Dabei stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die technische Ausrüstung – den sogenannten Bildschirmarbeitsplatz – für Zuhause zur Verfügung. Oftmals auch als Telearbeitsplatz bezeichnet. Hierfür gibt es dann auch gesetzliche Vorgaben.
Aber was bedeutet das für mich als Arbeitnehmer?
In der Regel werden alle drei Begriffe von Arbeitgebern gleichbedeutend verwenden. Dabei kann dann der Arbeitnehmer seine reguläre berufliche Tätigkeit von Zuhause aus durchführen oder eben mobil von wo aus immer er arbeiten möchte. Bei einem Telearbeitsplatz wird die Arbeitsstättenverordnung angewendet und muss vom Arbeitgeber beachtet werden. Bei regulärem Arbeiten im Home Office gilt diese natürlich nicht.
Jedoch gilt auch im Home Office der gesetzliche Unfallschutz. Wenn du also während deiner Arbeit „remote“ von Zuhause aus einen Unfall erleidest, gilt hier der bekannte Versicherungsschutz als wäre der Unfall am Arbeitsplatz in den Räumen des Arbeitgeber vorgefallen. Natürlich wird da aber der Einzelfall betrachtet, also ob der Unfall bei einer beruflichen oder bei einer privaten Tätigkeit passiert ist.
Wie immer gilt: Wir bieten keine Rechtsberatung. Wer konkrete Empfehlungen oder Ratschläge möchte, soll dafür den Anwalt seines Vertrauens kontaktieren!